Ab Jahresstart 2024 müssen Zahlungsdienstleister bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen aufzeichnen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) quartalsweise übermitteln. Unter dem Central Electronic System of Payment Information (CESOP) sind neben klassischen Banken, Sparkassen und Volksbanken auch Spezialbanken oder E-Geld-Institute, sowie Marktplätze und Intermediäre, die Zahlungsdienste anbieten, meldepflichtig.
In den letzten Wochen haben wir zahlreiche Gespräche mit Marktteilnehmern geführt, um herauszufinden, welche Strategie die unterschiedlichen Institute in Bezug auf CESOP verfolgen und wo diese bei der Umsetzung stehen. Festzustellen ist: Einige Herausforderungen von CESOP sind in der Wahrnehmung des Marktes noch nicht überall angekommen.
In diesem Beitrag versuchen wir, einige am Markt verbreitete Einschätzungen aufzugreifen und zu bewerten.
→ CESOP wird später kommen, da der Markt mehr Vorbereitungszeit benötigt
Bei vielen regulatorischen Projekte im Finanzbereich gab es in der Vergangenheit einen zeitlichen Aufschub. Darauf deutet bei CESOP nichts hin. Im Gegenteil betont die für die Einrichtung von CESOP eingerichtete Expertengruppe die Notwendigkeit einer fristgerechten Umsetzung. Auch dürfte das für die Datensammlung zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bei fehlerhaften Meldungen keine Kulanz zeigen. Erst letzte Woche hat die Steuerbehörde mit der „DIP“ (Digitaler Posteingang) die Schnittstelle für den Eingang der Meldungen veröffentlicht.
→ CESOP kann mit Excel und Access gelöst werden
Natürlich lassen sich Daten nach bestimmten Kriterien auch mit Office-Tools selektieren. Gleiches gilt für das Erzeugen von XML-Dateien. Aber: für CESOP müssen Einzeltranskationen verarbeitet werden. Je nach Geschäftsmodell der Bank können dies viele Millionen Datensätze je Meldequartal sein. Auch muss eine fachliche Zuordnung von Transaktion und Payee (=Zahlungsempfänger) erfolgen. Diese Anforderungen sind mit technischen Workarounds via Excel oder Access nicht performant abzubilden.
Hinzu kommt: Für jede CESOP-Meldungen kann es eine unbegrenzte Zahl von Rückmeldungen des BZSt und von CESOP selbst geben. Diese manuell zu administrieren und die sich daraus ableitenden Korrekturen von Hand in Office-Datenbanken umzusetzen, führt zu kaum planbaren manuellen Aufwänden.
→ CESOP kann wie die Zahlungsverkehrsstatistik gelöst werden
CESOP erfordert die Analyse von Einzeltransaktionen, die aus unterschiedlichen Systemen für Kunden eindeutig aggregiert und einzeln in einem entsprechenden Format mit bestimmten Details ausgewiesen werden müssen. Dabei müssen Kartenzahlungen, SEPA-Überweisungen und eine Vielzahl weiterer Zahlungsverkehrsprodukte gemeinsam berücksichtigt, in ein einheitliches Format überführt und mit Kunden-/Kontodaten angereichert werden.
→ Das Thema CESOP ist zu klein, um dafür eine Softwarelösung zu entwickeln
Zur Erstellung der CESOP-Meldung müssen eine Vielzahl von Zahlungsverkehrsprodukten – häufig von unterschiedlichen Zuliefersystem und Plattformen – in ein vergleichbares Format überführt und auswertbar gemacht werden. Dafür ist die Entwicklung von Schnittstellen sowie fachlicher Logik erforderlich. Zusätzlich erfordert die Ermittlung der meldepflichtigen Transaktionen entlang der Meldeschwelle die rechtssichere Anreicherung der Transaktionsdaten mit Konto- und Kundendaten. Die Kommunikation mit dem BZSt erfordert eine Übermittlung der Meldung, die Verarbeitung der Antworten und die ggf. mehrfache Erstellung von Korrekturmeldungen. Dies alles manuell zu bewerkstelligen ist dauerhaft aufwändiger als die Anschaffung einer geeigneten Software.
→ Es ist günstiger, eine eigene CESOP-Lösung zu entwickeln als ein Tool am Markt einzukaufen
Die Entwicklung einer rechtssicheren und zukunftsfähigen CESOP Lösung erfordert hohes fachliches und technisches Know-How. Zusätzlich muss davon ausgegangen werden, dass sich CESOP über 2024 hinaus technisch und regulatorisch weiterentwickelt. Dies erfordert das kontinuierliche Vorhalten von spezialisierten Fach- und IT-Ressourcen für ein vergleichsweise kleines Thema. Eine externe Produktlösung ermöglicht die Externalisierung des Aufwands sowie die zukunftssichere Weiterentwicklung entlang der regulatorischen und technischen Erfordernisse. Zudem profitieren Sie beim Einsatz einer externe Produktlösung von weitergegebenen Skaleneffekten auf der Aufwandsseite, die bei einer Eigenentwicklung nicht erzielt werden können.
Mit dem CESOP Compliance Service können Sie die EU-Richtlinie gegen Mehrwertsteuerbetrug jetzt rechtssicher und zukunftssicher umsetzen. Unsere Lösung ist für alle gängigen Zahlungsverkehrsprodukte, unabhängig von den Zugrunde liegenden Systemen und Plattformen, anwendbar. Somit können wir unser „best in class“ CESOP Lösung institutsindividuell zuschneiden und Skaleneffekten in Entwicklung und Betrieb weitergeben.
Unser Leistungsportfolio umfasst alle für die Einführung und den dauerhaften Betrieb notwendigen Services – einschließlich einer garantierten Umsetzung regulatorischer Änderungen.