ISO 20022: Wird das Ende der MT/MX-Koexistenzphase aufgeweicht?

Von Yilin Schröder

Eine Mitteilung von SWIFT vom 21. Mai 2024 zum für November 2025 geplanten Ende der Koexistenz von MT- und MX-Zahlungsverkehrsnachrichten sorgt für Unsicherheit beim Fahrplan hin zur vollständigen Umstellung auf die ISO 20022-Norm. In ersten Reaktionen aus der Branche war von einer „Aufweichung“ die Rede. Hierzu eine kurze Einordnung.

Der internationale Zahlungsverkehr durchläuft derzeit einen grundlegenden Wandel. Bedeutende Marktinfrastrukturen erneuern ihre Großbetragszahlungssysteme und setzen dabei auf den ISO 20022-Standard. Auch das Zahlungsnetzwerk SWIFT löst nach mehrfachen Verzögerungen seit Mitte März 2023 im grenzüberschreitende Zahlungsverkehr (CBPR+) seine bisherigen MT-Nachrichten durch ISO 20022-konforme MX-Meldungen ab. Um die Migration von MT auf MX zu erleichtern, wurde eine Phase der Koexistenz mit verschiedenen Testmöglichkeiten und einem Konvertierungsservice bis November 2025 definiert.

Schon vor dem aktuellen Update war bekannt, dass die künftigen Anforderungen an strukturierte Adressinformationen bei ISO 20022 – entgegen der ursprünglichen Pläne – weniger strikt ausgelegt werden sollen. Nach dem November 2025 sollen demnach drei Optionen zur Adressinformationen unterstützt werden: 1) eine vollständig strukturierte Option; 2) eine hybride Option, d.h. gemischte Verwendung von dedizierten Adresskomponenten; und 3) eine (vorübergehend) vollständig unstrukturierte Option, die bis November 2026 nutzbar sein soll.

Ausgewählte MT-Nachrichtentypen werden weiter unterstützt

Auch wenn die ersten Textpassagen der Veröffentlichung vom 21. Mai nicht darauf hindeuten und betont wird, dass die SWIFT-Community entschlossen sei, die Koexistenzphase im November 2025 zu beenden, ergeben sich nun weitere Änderungen. Nach Rückmeldungen aus den nationalen Gremien und der „Core Payments Working Group“ priorisiere man nunmehr die Migration der reinen Zahlungsanweisungen auf ISO 20022. Andere FIN/MT-Nachrichtentypen, wie Reports und Kontoauszüge, werden nach November 2025 nicht sofort eingestellt, heißt es.

Dabei handelt es sich u.a. um MT103 (Kundenzahlungen) und MT202 (Bank-an-Bank-Zahlungen). Der Konvertierung von MT103/MT202 auf pacs.008 bzw. pacs.009 nach November 2025 soll jedoch eine zusätzliche technische Validierung vorgeschaltet werden, die mit erhöhten Gebühren einhergeht. Details dazu sollen bis spätestens Ende September diesen Jahres veröffentlicht werden.

Tabelle aus Veröffentlichung von SWIFT: End of coexistence for instructions; Note: MT103 and MT202 REJT/RETN (pacs.002 and pacs.004 equivalent) also subject to end of coexistence impact

 

Eine weitere Änderung wird nur beim genauen Blick auf die tabellarischen Anhänge zum SWIFT-Update ersichtlich: Unter den Messages zu „Exceptions & investigations“ (u.a. Datensätze zum Rückruf von Zahlungen oder zur Ablehnung eines solchen Recalls) wird nunmehr statt dem November 2025 der November 2026 als Ende der MT/MX-Koexistenz notiert.

Tabelle aus Veröffentlichung von SWIFT: Exceptions and investigations

Einen Überblick auf alle Änderungen finden Sie hier.

Fazit

Das für hybride Adressen ohnehin schon aufgeschobene Ende der Koexistenzphase von MT- und MX-Nachrichten ist mit der jüngsten Veröffentlichung an weiteren Punkten nicht mehr fest terminiert.

Oberflächlich betrachtet sollten Banken, die spätestens zu November 2025 MX-fähig sind, damit kein Problem haben. Aber auch gut vorbereitete Finanzinstitute müssen den Empfang der alten MT-Formate bis zur Abschaltung sicherstellen – was zwangsläufig zusätzlichen Aufwand bedeuten und Ressourcen binden dürfte.

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