Von Robert Idrizi
Wer als Zahlungsdienstleister neu lizenziert ist, etwa im Rahmen einer ZAG-Erlaubnis gemäß § 1 Abs. 1 ZAG, hat viel im Blick: technischer Aufbau, Onboarding von Kunden, erste Transaktionen. Was dabei oft übersehen wird: Mit der Lizenz kommt auch die Pflicht zur CESOP-Meldung – und die greift schneller, als viele erwarten.
Gerade in der dynamischen Anfangsphase fällt es leicht, regulatorische Anforderungen zeitlich nach hinten zu schieben, oft mit dem Gedanken: „Das machen wir später, wenn das Volumen steigt.“ Doch genau das ist riskant. Denn viele Payment Service Provider (PSP) mit frischer Erlaubnis nach Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) wissen nicht, dass die CESOP-Meldepflicht nicht an Umsatzhöhen oder Lizenzarten gekoppelt ist, sondern schlicht daran, ob Sie Zahlungen für Händler oder Empfänger abwickeln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten. Das kann bereits mit wenigen aktiven Kunden oder Testnutzern passieren, unbemerkt und ohne Warnsignal.
Hinzu kommt, dass die Meldung quartalsweise, detailliert und fristgerecht erfolgen muss, inklusive vollständiger Adress- und Steuerdaten der Empfänger. Wer zu spät merkt, dass er betroffen ist, kann die Daten nicht rückwirkend einfach nachmelden, ohne erheblichen Aufwand.
Wir sehen aktuell vermehrt Fälle, in denen junge Zahlungsdienstleister, insbesondere mit neu erteilter ZAG-Lizenz, erst durch ein Rückfrageverfahren des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) oder sogar durch Versäumnisfolgen auf ihre Meldepflicht aufmerksam werden. Das kann teuer werden und in der Wachstumsphase massiv Ressourcen binden.
Genau für diesen Fall haben wir unser CESOP Compliance Service (CCS)-Tool entwickelt. Es bietet eine sofort einsetzbare Lösung für PSP, die keine eigene Melde-Infrastruktur aufbauen wollen, aber trotzdem rechts- und zukunftssicher aufgestellt sein müssen.
Das CCS-Tool übernimmt für Sie:
- die Anbindung Ihrer Transaktionsdatenquellen
- die automatisierte Identifikation meldepflichtiger Empfänger
- die korrekte Aufbereitung und Validierung im EU-konformen XML-Format
- die sichere Übertragung an europäische Steuerbehörden (u.a. BZSt über das DIP-Verfahren)
- bei Bedarf auch die Anbindung an Meldesysteme anderer EU-Mitgliedstaaten
- das Handling von Rückläufern, inkl. intelligenter Fehlerinterpretation und Korrekturmöglichkeit
- ein webbasiertes Dashboard zur Übersicht aller Meldungen – revisionssicher und exportfähig
In der Praxis hat sich gezeigt, dass Minimallösungen wie interne Exporte und manuelle Uploads schnell an ihre Grenzen stoßen, besonders wenn Rückläufer auftreten oder technische Änderungen auf Seiten des BZSt erfolgen. Wer hier keine dedizierte Lösung hat, verliert Zeit, bindet Ressourcen und läuft Gefahr, Meldepflichten zu verletzen.
Für neue PSP, insbesondere nach ZAG regulierte Zahlungsinstitute, die gerade erst im Markt starten, ist das CCS-Tool der sichere Weg. Es ist schnell einsatzbereit, modular integrierbar und vollständig auf die Anforderungen von CESOP ausgelegt.
Fazit
Wenn Sie kürzlich Ihre Lizenz erhalten haben oder in Kürze aktiv Transaktionen in der EU abwickeln: Jetzt ist der Zeitpunkt, CESOP mitzudenken – nicht erst im nächsten Quartal. Unser Team begleitet Sie von der Anbindung bis zur produktiven Meldung – fachlich, technisch und rechtskonform. Lassen Sie uns sprechen, bevor aus Meldepflicht ein Meldeproblem wird!