VOP barrierefrei: Zusätzliche Herausforderung bei Instant Payments

Von Sarah-Marie Holzgräfe und Jochen Wurstbauer

Die EU-Verpflichtung zu Instant Payments bringt für Banken zahlreiche Anforderungen mit sich. Neben der schnellen Ausführung der Zahlung ist die sogenannte „Verification of Payee“ (VOP) ein zentrales Element, um Fehlüberweisungen zu verhindern. Die in der Version 1.0 des VOP-Regelwerks definierte Empfängerprüfung vergleicht, ob der Name des Zahlungsempfängers zur IBAN passt, und meldet dem Zahler entsprechende Ergebnisse zurück. Doch dabei reicht es nicht, die Rückmeldungen lediglich auf einem Screen anzuzeigen – hier treffen die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) und die Vorgaben für Echtzeitüberweisungen aufeinander.

Prüfergebnisse und Barrierefreiheit

Die möglichen Rückmeldungen der Empfängerprüfung reichen von vollständiger Übereinstimmung („Match“) über eine teilweise Übereinstimmung („Close Match“) bis hin zu „Keine Übereinstimmung“ („No Match“) oder „Prüfung nicht möglich“. Diese Informationen müssen auf allen Zugangskanälen – ob Online-Banking, Self-Service-Terminals oder Telefonbanking – korrekt und barrierefrei dargestellt werden. Ausnahmen gelten lediglich für beleghafte Überweisungen (Kunde nicht anwesend) und Firmenkunden (Opt-Out). Auch gibt es bei einem “Match” keine Anforderung, einen Hinweis anzuzeigen.

Besonders der Fall der teilweisen Übereinstimmung („Close Match“) stellt Banken vor eine große Herausforderung. Hier muss dem Zahler der bei der Bank geführte Name des Zahlungsempfängers angezeigt werden. Dieser Hinweis muss auch für blinde Nutzer und im Telefonbanking verständlich vermittelt werden. Doch wie übermittelt man beispielsweise die Unterscheidung zwischen den Namen „Melanie Mayer“ und „Melanie Maier“ per Audioausgabe, wenn beide Namen gleich klingen? Eine einfache Vorleseoption reicht hier nicht aus, da die Aussprache identisch ist. Ein reines Buchstabieren hingegen könnte den Zahler verwirren und das Risiko von Fehlern erhöhen.

Namensausgabe bei der Empfängerprüfung / „Close Match“ barrierefrei

Dieses Problem verschärft sich zusätzlich bei Sammelüberweisungen, die Banken ebenfalls in Echtzeit ausführen müssen. Hier müssen potenziell viele Namen und IBANs überprüft und korrekt zurückgemeldet werden, was die Anforderungen an eine barrierefreie Darstellung noch komplexer macht.

Technische Herausforderungen der Banken

Viele Banken haben sich bislang noch nicht intensiv mit den besonderen Herausforderungen auseinandergesetzt, die sich durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ergeben. Das Gesetz fordert, dass alle Bankdienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen. Besonders im Kontext der Instant Payments und der Empfängerprüfung müssen die Informationen so aufbereitet werden, dass sie für alle Nutzergruppen zugänglich und verständlich sind.

Erwartungsgemäß enthielt das am 10. Oktober 2024 veröffentlichte VOP-Regelwerk des EPC keine speziellen Hinweise oder Vorgaben zur Barrierefreiheit. Letztlich liegt es damit in der Verantwortung der Banken, die Verschränkung der beiden Regularien aufzulösen und ihre Instant-Payments-Prozesse für Menschen mit Behinderungen vollständig zugänglich zu gestalten.

Gerade blinde oder sehbehinderte Menschen benötigen spezifische Lösungen, die über die Standarddarstellung hinausgehen. In Fällen wie „Close Match“ müssen Banken Wege finden, um komplexe Rückmeldungen, wie den bei der Bank geführten Namen, in einer Form zu übermitteln, die nicht nur visuell, sondern auch auditiv oder durch andere barrierefreie Maßnahmen nutzbar ist. Eine einfache Anzeige auf dem Bildschirm oder das Vorlesen des Namens reichen hier nicht aus. Natürlich gilt dies auch für alle anderen VOP-Prüfergebnisse, die ebenfalls barrierefrei vermittelt werden müssen.

Österreich als Vorbild

DPS hat sich diesen Herausforderungen gestellt und arbeitet einerseits mit Kunden aus dem privaten und öffentlichen Bankensektor an der Umsetzung der Instant-Payments-Vorgaben und hat andererseits bereits erfolgreiche Projekte zur barrierefreien Gestaltung von Zahlungsprozessen umgesetzt. Ein Beispiel dafür ist die Entwicklung von barrierefreien SB-Terminals für eine österreichische Großbank. Interessanterweise ist Österreich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) (EU) 2019/882 bereits zeitlich voraus und dient als Vorbild für viele Länder, darunter auch Deutschland.

Fazit

Die Umsetzung von Instant Payments in Kombination mit den Anforderungen des BFSG erfordert von Banken ein hohes Maß an technischer Präzision und Sensibilität. Es reicht nicht aus, Prüfergebnisse einfach anzuzeigen – sie müssen so vermittelt werden, dass sie für alle zugänglich und verständlich sind. Banken, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, riskieren nicht nur regulatorische Folgen, sondern auch den Ausschluss wichtiger Nutzergruppen. DPS hat bereits gezeigt, wie solche Projekte erfolgreich umgesetzt werden können – und wird auch in Zukunft Finanzinstitute dabei unterstützen, barrierefreie Zahlungsprozesse zu gestalten.

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