Nahende CESOP Abgabefrist: Wo stehen die deutschen Banken?

Die Deadlines für das erste Reporting zum Central Electronic System of Payment Information (CESOP) stehen für den 30. April (EU) bzw. 31. Juli (Deutschland) an. Banken drohen bei Nichtabgabe oder Falschmeldung hohe Geldstrafen. Wie ist der Vorbereitungsstand der meldepflichtigen Zahlungsdienstleister hierzulande? Und wie können die EU-Vorgaben noch zeitnah erfüllt werden? Dieser Artikel gibt dazu einen kompakten Überblick.

Der in den neuen EU-Vorgaben gegen Mehrwertsteuerbetrug festgelegte Beginn der Aufzeichnungspflicht war der 1. Januar 2024. Zum 31. Juli 2024 müssen die hiesigen Payment Service Provider (PSP) die relevanten Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Meldepflichtig sind neben klassischen Banken, Sparkassen und Volksbanken auch Spezialbanken oder E-Geld-Institute, sowie Online-Marktplätze und Intermediäre, die Zahlungsdienste anbieten.

 

CESOP-Timeline seit Beginn der Aufzeichnungspflicht am 1. Januar 2024

Vorbereitungsstand

Der Vorbereitungsstand der in Deutschland ansässigen Finanzinstitute auf CESOP ist überraschend unterschiedlich. Nach vielen Gesprächen zwischen DPS und Banken und gestützt durch interne Umfragen zeigt sich, dass annähernd die Hälfte der teilnehmenden PSPs davon ausgeht, die Meldung nicht rechtzeitig abgeben zu können oder ein gewisses Risiko sieht, die für Deutschland schon verschobene Deadline zu reißen.

Von Marktbeobachtern bekommen wir zudem die Rückmeldung, dass auch große Geldhäuser weit hinter ihrem Zeitplan liegen. Als Problempunkt erweise sich oftmals die passgenaue Anbindung der Kernbankensysteme, über die Kundendaten mit Steuer-IDs zugeliefert werden müssen. Weitere Herausforderungen sind u.a. die Zusammenführung unterschiedlicher Zahlungsarten und die kontenübergreifende Aggregation.

Andere Banken haben ihre Vorbereitungen bereits abgeschlossen und nutzen die seit Anfang April nun zuverlässig erreichbare Testumgebung des BZSt. Tobias Münsterberg, Product Manager für den CESOP Compliance Service von DPS, zieht ein positives Fazit zur bisherigen Projektarbeit mit den beteiligten Banken: „Die Institute sind happy mit unserer Lösung. Das Frontend ermöglicht etwa eine einfache, gezielte Korrektur von bemängelten Datensätzen. Ich glaube, man kann den CCS daher durchaus als ‚Wohlfühl-Lösung‘ für die Geldhäuser bezeichnen.“

Drohende Sanktionen

Nur schrittweise wurden derweil die möglichen CESOP-Sanktionen der nationalen Steuerbehörden präzisiert. In Deutschland droht für jede nicht oder falsch gemeldete Transaktion eine Strafe von bis zu 5.000 Euro. Erst in Anbetracht der Tatsache, dass deutsche Großbanken u.U. täglich relevante Transaktionen im Millionenbereich verarbeiten, erschließt sich das massive Compliance-Risiko infolge CESOP.

Jedes EU-Land handhabt die Sanktionierung von Nichtabgabe und fehlerhaften Meldungen unterschiedlich: In Österreich können Zahlungsdienstleister, die ihren Aufzeichnungs-, Übermittlungs-, Berichtigungs-, oder Aufbewahrungspflichten vorsätzlich nicht nachkommen, mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. In Frankreich werden die Nichtübermittlung sowie Ungenauigkeiten oder Auslassungen mit einer Geldbuße von 15 Euro pro Einzeltransaktion bis zu einer Obergrenze von 500.000 Euro pro Institut und Kalenderquartal sanktioniert.

Rückmeldung der Steuerbehörden als Lackmustest

Der Blick auf diese Definitionen untermauert die am Markt vorherrschende Einschätzung, dass die Rückmeldungen der nationalen Steuerbehörden zum Lackmustest für die CESOP-Anwendungen der Zahlungsdienstleister werden. Das BZSt etwa kann Meldungen akzeptieren, aber auch ganz oder teilweise zurückweisen. Hierbei sind unterschiedliche Fehlercodes möglich. Der PSP ist angehalten, die Meldung je nach Antwort der Steuerbehörde ganz oder teilweise zu korrigieren und ggf. erneut zu versenden.

Gerade die Finanzinstitute, die bislang auf Eigenlösungen (z.B. über Excel und Access) setzen, dürften dann mit aufwändigen Nacharbeiten konfrontiert sein. Die notwendige händische Bearbeitung von Einzeltransaktionen kann hier beträchtliche Personalressourcen binden.

 

Weitere Informationen zu den CESOP Meldepflichten und zum CESOP Compliance Service von DPS finden Sie hier.

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