Die 7. MaRisk-Novelle – Herausforderung und Chance für Wirtschaft und Finanzsektor

Von Melanie Weiss

Banken müssen täglich Risiken bewerten und bei Investments und Finanzierungen berücksichtigen. Eine der regulatorischen Leitplanken zur Risikosteuerung für die Finanzwirtschaft ist das Rundschreiben mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin. Die 7. Novelle der MaRisk fügt mit dem Thema ESG eine gänzlich neue Risikodimension hinzu und definiert so den Anforderungsrahmen für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzwirtschaft: Die Banken werden als Akteure in die Pflicht genommen, bei allen Maßnahmen der Risikosteuerung den Faktor ESG mit zu berücksichtigen.

Die häufige und explizite Erwähnung in den Anweisungen der BaFin zeigt auch klar, welcher Stellenwert ESG-Faktoren beim Bewerten von Finanzrisiken inzwischen beigemessen wird: Nachhaltigkeit ist elementarer Grundbaustein, will man eine Wirtschaftsaktivität auf zukunftsfähige Beine stellen. Und Banken spielen hier eine zentrale Rolle als Finanzierungsgeber und Transitionsbegleiter. ESG-Risiken wiederum sind umfassend: Sie haben das Zeug, sämtliche bislang betrachteten Risiken zu verstärken.

Ein Beispiel: Extremwetterereignisse – deren Wahrscheinlichkeit zunimmt – können zu mehr Elementarschäden in der gleichen Region führen: Ein Rückversicherungsunternehmen kann gegebenenfalls dieses Risiko nicht mehr absichern, während die ortsansässige Bank bei der Vergabe von Krediten an die Unternehmen der Region mit einem hohen bis untragbaren Kreditausfallrisiko konfrontiert ist. All dies gilt es zu beachten; Institute müssen also die für sie relevanten Nachhaltigkeitsrisiken exakt identifizieren, quantifizieren und in ihrer Risikoeinwertung berücksichtigen. Dabei gelten hohe Anforderungen: ESG als szenarien- und wissenschaftsbasierte Risiko“landschaft“.

 

Hohes Übergangsrisiko für Banken

Diese Einordnung setzt ein hohes Maß an Expertise und Daten voraus und umspannt ein weites Feld an relevanten Informationen. Auch hierzu ein Beispiel: Eins der wichtigsten Themen ist die anzustrebende Klimaneutralität. Die Finanzwirtschaft muss, um hier in der Geschäftsbeziehung die richtigen Anreize zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu setzen, in der Lage sein, die am stärksten treibhausgasabhängigen Wirtschaftszweige, in die sie investiert, zu kennen und den entsprechenden Treibhausgasausstoß exakt zu beziffern. Bei den Stresstests der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass hier noch zu sehr mit Schätzungen gearbeitet wird und Banken zudem häufig einige große Unternehmen als die mit Abstand stärksten Treibhausgas-Verursacher in ihrem Kundenstamm aufweisen. Dies setzt die entsprechenden Finanzinstitute einem hohen Übergangsrisiko aus.

In der 7. Novelle der MaRisk liegt ganz besonderes Augenmerk auch auf dem langen Zeithorizont, der für die Risikobewertung im Bereich Nachhaltigkeit betrachtet werden muss, weil heutige Weichenstellungen – etwa Treibhausgasemissionen – bis weit in die Zukunft Auswirkungen haben. Die Novelle sieht vor, bei Risikofrühwarnsystemen auch ESG-Risiken zu beachten und die gängigen kurzfristigen Risikoüberprüfungen durchzuführen, aber zum Anderen auch zeitgleich lange Zeiträume und Entwicklungen in puncto ESG zu beachten.

 

Nachhaltigkeit muss Chefsache sein

Die Novelle benennt zudem explizit den Einbezug der höchsten Führungsebene: Nachhaltigkeit muss Chefsache sein! Angesichts der Relevanz für die Zukunftsfähigkeit nicht nur der Bankkunden, sondern auch der Finanzwirtschaft selbst, ist ESG strategisch absolut prioritär.

Wie ernst die BaFin die Gewichtung des Themenkomplexes ESG nimmt, zeigt dieses Zitat aus dem Konsultationspapier zur 7. Novelle der MaRisk:

„Den Auswirkungen der durch Klimawandel und der Transition zu einer nachhaltigen Wirtschaft entstehenden Risiken (durch z.B. soziale Folgen) ist im Rahmen einer zukunftsgerichteten Betrachtung sowohl in der normativen als auch in der ökonomischen Perspektive Rechnung zu tragen. Ein Abstellen auf vorhandene Datenhistorien ist nicht ausreichend.“

All dies sind Entwicklungen, denen sich die Banken mit Ernsthaftigkeit und großem Einsatz stellen. DPS ist hier ein verlässlicher Partner: Wir sind als IT-Unternehmen versiert im Umgang mit Daten, Prozessen und deren digitaler Umsetzung. Unsere Practice Group ESG ergänzt diese Kompetenz mit profundem fachlichem und regulatorischem Wissen (vgl. unser Blogbeitrag Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft – die wichtigsten Themen des Jahres 2023 im Überblick).

Fragen zur 7. Novelle der MaRisk?

Sie haben Fragen zum Themenkomplex Nachhaltigkeit in der Finanzbranche? In einem ersten, unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam, ob das DPS-Team Sie bei der Umsetzung der Vorgaben unterstützen kann.

Sie haben Fragen zu unserer Expertise, unseren Services oder Produkten? Sie suchen Unterstützung bei konkreten Herausforderungen? Sprechen Sie uns gerne an.