Warum die Integration digitaler Identitäten in Bank- und Self-Service-Infrastrukturen zur zentralen Aufgabe wird – und welche Rolle EUDI Payments dabei spielen.
Von Florian Sager
Mit der überarbeiteten eIDAS-Verordnung entsteht derzeit eine europäische Infrastruktur für digitale Identitäten: die EUDI-Wallet. Über sie können Bürger künftig ihre Identität und digitale Nachweise europaweit nutzen. Die Betrachtung in diesem Beitrag konzentriert sich dabei auf die EUDI-Wallet für natürliche Personen. Konzepte für digitale Identitäten juristischer Personen – etwa im Kontext einer European Business Wallet – werden hier nicht vertieft.
In der Praxis stellt sich für Finanzinstitute damit eine doppelte Herausforderung: Zum einen, in welchem Umfang sie Wallet-basierte Identitäten künftig akzeptieren und regulatorisch einordnen müssen. Zum anderen, welchen zusätzlichen Nutzen sich aus der Integration dieser Identitätsdaten in bestehende Bank- und Zahlungsverkehrssysteme erschließen lässt. Prozesse wie digitale Identifizierung, Authentifizierung oder Vertragsabschlüsse sind in Banken eng mit vorhandenen IT-Architekturen verbunden – von Kernbanksystemen über Compliance-Anwendungen bis hin zu Self-Service-Infrastrukturen.
Die Einführung der EUDI-Wallet berührt daher unmittelbar die bestehende Systemlandschaft der Institute.
Neue Rolle für Banken im Identitätsökosystem
Im Architekturmodell der EUDI-Wallet treten Unternehmen typischerweise als sogenannte Relying Party auf – also als Organisation, die Identitätsdaten oder Attributnachweise aus einer Wallet anfordert und in ihren Prozessen nutzt.
Die Wallet stellt dafür mehrere Bausteine bereit, die auch für Bankprozesse relevant sind:
- Personenidentifizierungsdaten (PID): Ein standardisierter Datensatz mit grundlegenden Identitätsinformationen wie Name, Geburtsdatum oder Staatsangehörigkeit.
- Electronic Attestations of Attributes (EAA): Digitale Nachweise über einzelne Attribute, etwa Alter, Adresse oder berufliche Qualifikationen.
- Qualifizierte elektronische Signaturen (QES): Rechtssichere digitale Signaturen, etwa für Vertragsabschlüsse oder Vollmachten.
Für Banken ergeben sich daraus konkrete Einsatzfelder – beispielsweise in KYC- und Onboarding-Prozessen, bei Authentifizierungsverfahren und Zahlungsfreigaben im Online- oder Corporate-Banking sowie bei digitalen Vertragsabschlüssen.
Die EUDI-Wallet betrifft also nicht nur die Kundenidentifizierung, sondern potenziell viele Interaktionen zwischen Banken und ihren Kunden.
Integration in bestehende Bankinfrastrukturen
Die eigentliche Herausforderung liegt nicht in der Wallet selbst, sondern in ihrer Integration in bestehende Systeme und Prozesse. Für Banken stellt sich dabei zunächst die Frage, welche Identitäts- und Attributdaten aus der Wallet in den jeweiligen Geschäftsprozessen benötigt werden.
Neben den grundlegenden Personenidentifizierungsdaten (PID) können auch digitale Attributnachweise genutzt werden – etwa im Kontext von KYC-Prüfungen, Authentifizierungsverfahren oder Vertragsprozessen. Diese Informationen müssen in bestehende Kunden- und Prozessdaten integriert und innerhalb der Bankarchitektur weiterverarbeitet werden.
Hinzu kommt die Bewertung des Vertrauensniveaus der bereitgestellten Identitätsdaten. Je nach Anwendungsfall kann es erforderlich sein, qualifizierte Nachweise oder besonders hohe Vertrauensstufen zu verarbeiten – beispielsweise bei regulatorisch relevanten Prozessen.
Technisch erfolgt die Anbindung über standardisierte Schnittstellen zum Wallet-Ökosystem, über die Anwendungen Identitätsdaten und verifizierbare Nachweise aus der Wallet anfordern und verarbeiten können (z. B. über OpenID-basierte Verfahren wie OpenID4VP oder OpenID4VCI). Diese Schnittstellen müssen in bestehende Bankarchitekturen integriert werden – etwa in Kernbanksysteme, Payment-Backends oder Compliance-Anwendungen.
AML & EUDI Wallet: Stichtage & Fakten
Ab dem 10. Juli 2027 wird die EU-Verordnung 2024/1624 (AMLR) unmittelbar wirksam und etabliert die EUDI-Wallet als Instrument für KYC-Prozesse. Ab Dezember 2027 gilt gemäß eIDAS 2.0 (VO 2024/1183) eine gesetzliche Akzeptanzpflicht für Banken sowie für den Immobilien- und Kryptosektor. Die Fernidentifizierung mit hohem Vertrauensniveau wird dabei zum maßgeblichen Standard und kann bestehende Verfahren wie Video-Ident ersetzen. Technisch erfolgt KYC über digitale Attributnachweise und qualifizierte elektronische Signaturen, wodurch medienbruchfreie Vertragsprozesse möglich werden.
EUDI Payments
Vor diesem Hintergrund wird in der fachlichen Diskussion zunehmend auch der Begriff EUDI Payments verwendet. Gemeint ist die engere Verzahnung von digitaler Identität, Attributnachweisen und Zahlungsprozessen innerhalb eines gemeinsamen Transaktionskontexts.
In solchen Szenarien werden Identifizierung, Authentifizierung und Zahlung nicht mehr getrennt betrachtet, sondern in einem integrierten Ablauf kombiniert – etwa bei Altersverifikation am Point of Sale oder bei Transaktionen im E-Commerce. Technisch basiert dies ebenfalls auf den beschriebenen Schnittstellen zwischen Anwendungen, Browsern und Wallets.
Die Einführung der EUDI-Wallet ist damit für Banken nicht nur ein Identitäts- oder Compliance-Thema, sondern ein Integrationsprojekt mit unmittelbarem Bezug zur bestehenden Zahlungsinfrastruktur.
Praxistests in der EUDI-Sandbox
Um solche Integrationsfragen frühzeitig zu klären, hat der Bund Ende Januar 2026 eine Sandbox für die EUDI-Wallet gestartet. In dieser Testumgebung entwickeln Unternehmen und Behörden konkrete Anwendungsszenarien und erproben technische Integrationen.
Auch DPS beteiligt sich an dieser Initiative.
Im Fokus unserer Untersuchungen ist die Frage, wie sich Wallet-basierte Identitäten in bestehende Service- und Infrastrukturumgebungen integrieren lassen – etwa in Self-Service-Szenarien an Terminals, über die Bürger oder Kunden Dienstleistungen eigenständig nutzen können.
Fazit
Die EUDI-Wallet wird sich in den kommenden Jahren zu einem festen Bestandteil der europäischen Identitätsinfrastruktur entwickeln. Für Banken stellt sich damit vor allem eine praktische Frage: Wie lassen sich die neuen Identitätsmechanismen sinnvoll in bestehende Systeme und Prozesse einbinden?
Genau an dieser Stelle entscheidet sich, welchen Mehrwert die Wallet im Bankalltag tatsächlich entfalten kann. Wer sich frühzeitig mit den technischen und organisatorischen Integrationsfragen beschäftigt, schafft die Grundlage dafür, digitale Identität künftig stabil und effizient in bestehende Bank- und Serviceinfrastrukturen einzubinden.