Noch bis zum 15. September 2026 können hessische Kommunen Anträge im Förderprogramm „Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung“ stellen. Das Programm unterstützt Investitionen in Technologien, die den digitalen Wandel der Verwaltung voranbringen. Ein Blick auf die Förderkriterien zeigt: Der Amt-O-Mat erfüllt zahlreiche Merkmale, die das Land Hessen mit dem Förderprogramm adressiert. Damit ergeben sich neben der bereits bestehenden ausschreibungsfreien Beschaffung über den Rahmenvertrag zwischen ekom21 und DPS zusätzliche Perspektiven für die Finanzierung kommunaler Digitalisierungsprojekte.
Gefördert werden unter anderem Software für Fachverfahren, e-Payment-Systeme, Prozessautomatisierung sowie Ausweisterminals, digitale Infoboards und weitere Hardware. Antragsberechtigt sind alle hessischen Kommunen. Die Förderung umfasst Investitionen von bis zu 50.000 Euro, wobei – abhängig von der Finanzkraft der Kommune – zwischen 70 und 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen werden. Der maximale Zuschuss beträgt 45.000 Euro.
Nahtlose Integration in bestehende Verwaltungsprozesse
Der Amt-O-Mat erweitert bestehende digitale Verwaltungsangebote um einen stationären Zugangspunkt. Bürgerinnen und Bürger können zahlreiche Verwaltungsleistungen unabhängig von Öffnungszeiten nutzen, während Kommunen auf bereits etablierte Fachverfahren und digitale Prozesse aufsetzen.
In Hessen ist der Amt-O-Mat direkt an die Digitalisierungsplattform civento angebunden und kann über den bestehenden Rahmenvertrag zwischen ekom21 und DPS ausschreibungsfrei beschafft werden. Die Lösung fügt sich damit nahtlos in bestehende IT-Landschaften ein und kann schrittweise um weitere Verwaltungsleistungen erweitert werden.
Gerade diese Kombination aus Hardware, Fachverfahrensanbindung und digitalem Bürgerservice entspricht in wesentlichen Punkten der Zielsetzung des hessischen Förderprogramms, den Kommunen moderne Basistechnologien für die Verwaltungsdigitalisierung bereitzustellen. Ob ein konkretes Vorhaben gefördert wird, entscheidet die zuständige Bewilligungsstelle im jeweiligen Antragsverfahren.
Jetzt Fördermöglichkeiten prüfen
Die Antragsfrist für das aktuelle Förderfenster endet am 15. September 2026. Kommunen, die den Einsatz eines Amt-O-Mat planen, sollten daher frühzeitig prüfen, ob sich ihr Vorhaben im Rahmen des Förderprogramms realisieren lässt.
Kostenlose Orientierungshilfe für Kommunen
DPS unterstützt interessierte Kommunen gerne bei einer ersten Einordnung der Fördermöglichkeiten. Auf Wunsch stellen wir eine kompakte Orientierungshilfe zur Verfügung, die die Funktionen des Amt-O-Mat den Anforderungen des hessischen Förderprogramms gegenüberstellt. So erhalten Kommunen eine fundierte Grundlage, um die Förderfähigkeit ihres Projekts einzuschätzen und einen möglichen Förderantrag vorzubereiten.

Präsentation des Amt-O-Mat auf der eXPO in Hanau, der Hausmesse des kommunalen IT-Dienstleistungsunternehmens ekom21