Abzugsteuerentlastungs- modernisierungsgesetz aus Sicht der Bankpraxis

Von Bernhard Uitz und Karsten Schultz

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – nicht nur die Aussprache; auch die praktische Umsetzung der im Jahr 2021 verabschiedeten Vorgaben für die Wertpapierabwicklung erweist sich als herausfordernd. Mit diesem Beitrag wollen wir aus Perspektive der Bankpraxis einen kurzen Überblick zum Stand der Umsetzung geben.

Das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) bringt bedeutende Veränderungen für Banken mit sich und muss bis Ende dieses Jahres umgesetzt sein. Besonders relevant sind die neuen Meldepflichten für Kapitalertragsteuer auf Dividenden von deutschen Aktien und Hinterlegungsscheinen inländischer Emittenten (MiKaDiv). Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Anwendungen von Banken. Um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind umfangreiche Anpassungen notwendig.

Die Vorgaben des AbzStEntModG müssen von allen Finanzinstituten umgesetzt werden, die inländische Wertpapiere für private und institutionelle Kunden abwickeln. Dabei ist ein klarer Zeitrahmen gesetzt: Mit dem Sammeln relevanter Daten muss in 2024 schon begonnen werden, damit diese für die Dividendenausschüttungen ab Anfang 2025 zur Verfügung stehen. Daher müssen die notwendigen Arbeiten an den IT-Systemen der Banken bis Jahresende 2024 abgeschlossen sein. Die erste Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgt dann zum 31. Juli 2026.

Im Ergebnis sind betroffenen Banken zeitlich unbeschränkt zu Korrekturen verpflichtet, wenn es zu Fehlern beim Steuerabzug oder bei den steuerlichen Angaben gekommen ist.

Auswirkungen des AbzStEntModG wurden unterschätzt

Nach unserer Beobachtung gibt es beim Umsetzungsstand deutliche Unterschiede zwischen den hiesigen Finanzinstituten. Einige Banken haben die Phase der Fachkonzeption bereits erfolgreich abgeschlossen und arbeiten an der praktischen Implementierung in ihre IT-Systeme. Andere Marktakteure – gerade kleinere Geldhäuser – stecken im Konzeptionsprozess fest, da die umfangreichen Auswirkungen des Gesetzes auf die unterschiedlichen eigenen Systeme unterschätzt wurden. Zudem gibt es auch seitens des Gesetzgebers und zwischen den Marktakteuren zu klärende Punkte.

Mehrwert durch neuen Daten-Haushalt?

Eine Frage, die von unseren Kunden im Kontext des AbzStEntModG an uns herangetragen wird: Lassen sich auf Basis des neu aufzubauenden Daten-Haushalts auch Mehrwerte für Bank und Kunde heben? Wir kommen zu einer nüchternen Einschätzung: Es handelt sich um ein klassisches regulatorisches Thema, aus dem sich für betroffene Institute kaum Mehrwert generieren lassen dürfte. Der Bank bereits bekannte Daten wie Schlusstag, Valuta und Zeitpunkt der Regulierung werden gesammelt und rückwirkend dem BZSt gemeldet.

Wir betreuen unsere Kunden aus der Finanzwirtschaft rund um das Thema Abgeltungssteuer bereits seit der Basisumsetzung im Jahr 2008. Juristische Vorgaben, bankspezifische Notwendigkeiten in der Wertpapierabwicklung und IT-Fachwissen werden von unserem Team ganzheitlich betrachtet. Auch in bereits laufenden Projekten können wir daher mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sprechen Sie uns gerne an.

Parallelen zwischen AbzStEntModG und CESOP

Übrigens: Mit der Umsetzung des AbzStEntModG und der neuen EU-Richtlinie gegen Mehrwertsteuerbetrug (Stichwort CESOP) arbeiten wir mit unseren Kunden derzeit parallel an zwei sehr ähnlich gelagerten Compliance-Projekten der Bankenbranche. Für die Wertpapierabwicklung (AbzStEntModG) und den Zahlungsverkehr (CESOP) sind jeweils Daten über neugeschaffene Schnittstellen dem BZSt zu melden. Für die Anforderungen von CESOP hat DPS mit dem CESOP Compliance Service eine passgenaue Reporting-Lösung für Banken, Online-Marktplätze und andere Payment Service Provider (PSP) entwickelt.

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