CESOP-Meldepflicht: Damit es nicht zu einfach wird

Von Tobias Münsterberg

Die Europäische Kommission hat die Reporting Guidelines für die CESOP-Meldepflicht aktualisiert. Die Änderungen enthalten insbesondere Klarstellungen in Bezug auf die Regeln für die Bestimmung des Herkunftslandes von Zahler und Zahlungsempfänger:

Bislang wurde Art. 243c der Richtlinie überwiegend so interpretiert, dass sich das meldepflichtige Institut bei der Bestimmung der relevanten Cross-Border-Transaktionen auf die IBAN oder anderen „Identifier“ mit Länderkennzeichen in einer Transaktion verlassen konnten. Dabei wurde hingenommen, dass Transaktionen aus der Meldung herausfallen können, wenn das Land des Instituts einerseits und des Zahlers oder Zahlungsempfängers andererseits auseinanderfallen. Kurz: Hat ein EU-Ausländer ein Konto bei einer deutschen Bank und erhält eine Zahlung von einem anderen deutschen Finanzinstitut, so wurde diese Zahlung nicht als Cross-Border-Zahlung gewertet.

Nun ist klar, dass dies nicht zulässig ist. Kennt ein Institut aufgrund seiner Kundenstammdaten das tatsächliche Herkunftsland des Teilnehmers der Transaktion, so muss er dieses bei der Bestimmung der CESOP-Meldepflicht zu Grunde legen.

Die Änderung klingt banal, kann aber gerade bei SEPA-Transaktionen die Umsetzung erheblich aufwändiger machen. Denn letztlich führt sie dazu, dass das Institut für jede einzelne Transaktion zunächst das Land seines Kunden ermitteln muss, bevor es entscheiden kann, eine Zahlung als „domestic“ auszusortieren. Institute, die nur sehr wenige Cross-Border-Zahlungen abwickeln, haben bislang häufig die Strategie verfolgt, nur solche Zahlungen in den Prüfprozess einzubeziehen, an denen eine ausländische IBAN beteiligt ist. Statt der so verbleibenden wenigen Hundert oder Tausend Transaktionen müssen nunmehr möglicherweise viele Millionen in die Prüfung einbezogen werden – um dann am Ende doch nicht relevant zu sein. Ohne geeignete Datenbank stößt hier jedes System an seine Grenzen.

Die Branche blickt zu Recht mit gewissem Erstaunen auf diese Änderung kurz vor Beginn der Aufzeichnungspflicht.

Die gute Nachricht für unsere Kunden ist allerdings: Unser CESOP Compliance Service kann ohne Weiteres mit den neuen Regeln umgehen. Sehr gerne stellen wir Ihnen unsere Lösung und die möglichen Implementierungsstrategien vor.

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